Steuerlicher Hinweis: Spendenabzug ab 2000
Das Steuerrecht hat sich ab 2000 hinsichtlich des Spendenabzugs geändert.
Es gibt keine "Spendenbescheinigungen" mehr; stattdessen erhalten Sie im Bedarfsfall eine "Bestätigung über Zuwendungen im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5, Abs. 1, Nr. 9 des Körperschaft-steuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen". Klar?
Keine Angst! Mitgliedsbeiträge und Geldzuwendungen an unseren Verein sind wie bisher steuerlich abzugsfähig. Im Regelfall reicht bei Beträgen bis 100 DM der dem Rundschreiben beigefügte Überweisungsträger aus. Bei Beträgen über 100 DM oder im Falle von Schwierigkeiten mit dem Finanzamt erhalten Sie vom Kassenwart eine "Bestätigung über Zuwendungen...".
Ernst Siemons
-Kassenwart-